Seitenbereiche

Gemeinsam wachsen und dabei ...

... miteinander kommunizieren.

Maßgeblicher Lohnzahlungszeitraum bei zeitweiser Tätigkeit im Ausland

© DerL - stock.adobe.com

Lohnsteuer-Einbehalt

§ 39b Einkommensteuergesetz/EStG regelt die Einbehaltung von Lohnsteuern bei unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Vorschrift findet für die Berechnung der Lohnsteuer für laufenden Arbeitslohn Anwendung in Fällen, in denen der Arbeitslohn nach einem Doppelbesteuerungsabkommen/DBA oder dem Auslandstätigkeitserlass teilweise steuerfrei gestellt ist oder der Arbeitnehmer nur für bestimmte Tage beschränkt steuerpflichtig ist. Nach den in 2023 aktualisierten Lohnsteuer-Richtlinien bleiben bei der Berechnung des Lohnzahlungszeitraumes jene Arbeitstage unberücksichtigt, an denen der Arbeitslohn nicht dem inländischen Lohnsteuerabzug unterliegt, weil dieser z. B. nach einem DBA im Inland steuerfrei gestellt ist (R 39b5 Abs. 2 Satz 4 LStR).

Ergänzende Hinweise

Zu dieser Vorschrift hat die Finanzverwaltung in den neuen Lohnsteuer-Hinweisen 2024 zwei Berechnungsalternativen veröffentlicht (H 39b.5 LStH 2024). Inländische Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können danach für die Ermittlung der für die Lohnsteuerberechnung maßgeblichen Tage entweder die Nichtarbeitstage im Verhältnis der Arbeitstage in Deutschland zu den Gesamtarbeitstagen ansetzen oder es werden genau jene Tage gezählt, an denen sich der Arbeitnehmer in Deutschland aufgehalten hat (Arbeitstage + Nichtarbeitstage).

Stand: 27. Mai 2024

Bild: Wolfilser - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangst du schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangst du schnell und einfach auf diese Seite

Scanne ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Deinem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangst du zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.